Allgemeine Geschäftsbedingungen

b-Fit4Work / für einen bewegten Arbeitsalltag
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Staudgasse 76

1180 Wien

ATU: ATU73875924

  • Leistungsumfang
    Durchführung von verschiedenen Trainingskursen, vorrangig im betrieblichen Umfeld. Der Inhalt der Kurse wird vor Kursbeginn zwischen den beiden Parteien vereinbart. Auch personalisierte Trainingsplanung und -betreuung kann im Umfang des spezifischen Leistungspaketes enthalten sein.

 

  • Trainingsort, Trainingszeit und Trainingsbekleidung

Trainingsort und Trainingszeit werden im Vertrag festgehalten. Bei außerordentlichen (witterungsbedingten, verkehrsbedingten, o.ä.) kurzfristigen Änderungen werden die Teilnehmer vom jeweiligen Trainer persönlich oder telefonisch verständigt.

Der Kunde ist selbst zuständig für taugliche Bekleidung zu sorgen.

 

  • Kosten und Bezahlung
    Der jeweils vertraglich vereinbarte Paketpreis ist vom Kunden binnen 10 Tagen ab Rechnungserhalt auf das angegebene Konto zu überweisen. Nicht im Vertrag verankerte Kosten (z.B. Eintritt in Trainingseinrichtungen) sind vom Kunden separat zu begleichen. Für die Bezahlung gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsmodalitäten.

 

  • Stornobedingungen

Eine Trainingseinheit kann bis 48 Stunden vor Beginn der jeweiligen Einheit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Bei einer Absage, seitens des Kunden, zwischen 24 und 48 Stunden vor Beginn der Einheit wird die Einheit zu 50% verrechnet. Erfolgt eine kurzfristige Absage (weniger als 24 Stunden) ohne triftigen Grund, wird die Einheit in vollem Umfang abgerechnet.

Bfit4work ist bemüht für eventuell entfallene Einheiten einen Ersatztermin zu finden. Sollte dies aus terminlichen Gründen nicht möglich sein, entfällt diese Einheit ersatzlos, wird aber auch nicht verrechnet.

Sollte das Training aufgrund von Schlechtwetter nicht durchgeführt werden können, wird ein Ersatztermin vereinbart. Sollte dies nicht möglich sein, wird diese Einheit nicht verrechnet.

  • Haftung

Die Teilnehmer müssen sportgesund sein. Eine vorherige ärztliche Untersuchung wird von bfit4work empfohlen. Die Durchführung einer entsprechenden Untersuchung und umso mehr die Teilnahme an den Kurseinheiten liegt in der Eigenverantwortung der Kursteilnehmer. Akute oder chronische Erkrankungen müssen dem Trainer unverzüglich mitzuteilen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden seine Mitarbeiter über diese Bedingungen zu informieren. Bfit4work übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstehen.

  • Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken

Bfit4work ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt während der Trainingseinheiten aufgenommene Lichtbilder und Videos zur Werbung zu verwenden. Der Kunde erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken von Bfit4work seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.

Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken von Bfit4work verarbeitet werden.

  • Datenschutz
    Personenbezogene Kundendaten werden ausschließlich im Sinne der individuellen Betreuung und für die Zusendung von trainingsunterstützenden Informationen oder anderen Angeboten von bfit4work verwendet. Alle Daten werden streng vertraulich und im Sinne der DSGVO behandelt.

 

  • Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aufgrund dieser Vereinbarung und im Zusammenhang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Wien, Österreich. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht.

 

  • Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB. An ihre Stelle tritt jene zulässige Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.